Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Da wir gerne Ihre Fragen beantworten und auch sehr häufig mit interessierten Menschen zu tun haben, haben wir Ihnen einige interessante Fragen herausgesucht, welche wir immer wieder hören und natürlich auch gerne beantworten:

1.) Was kostet eine Bestattung?

Nun, dies lässt sich nicht pauschal beziffern. Zu unterschiedlich sind die verschiedenen Vorstellung, wie eine Bestattung ablaufen soll. Zudem spielt hier auch der regionale Unterschied eine große Rolle. Auch spiegelt sich die Auswahl der Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung oder andere Bestattungsart, z.B. Friedwald) im Umfang der Kosten wieder. Hier sollten Sie sich in aller Ruhe beraten lassen. Auch sind wir gerne bereit Ihnen, nach Mitteilung Ihrer Wünsche, einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.

2.) Besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung oder Finanzierung?

Ja, dies in der Regel kein größeres Problem. Wir arbeiten im Falle einer Finanzierung mit mehreren Kreditinstituten zusammen. Dem Wunsch einer Ratenzahlung ohne Finanzierung können wir nach individueller Klärung gerne nachkommen.

3.) Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Hier sagt der deutsche Gesetzgeber eindeutig nein. In Deutschland besteht ein Bestattungszwang, welcher vorschreibt, dass die sterblichen Überreste eines Menschen auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Bei dem Begriff sterbliche Überreste spielt es dabei keine Rolle ob der Körper erdbestattet wird oder ob es sich um eine Urne handelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man es nicht möchte, dass menschliche Überreste irgendwann im Müll landen. Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein Nachmieter wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen. Auch ist Vorsicht geboten bei Bestattungsarten wie z.B. Diamantbestattung. Sobald Sie diesen in Deutschland ausgehändigt bekommen, würde der Bestattungszwang wieder greifen, da es sich auch hier per Definition um sterbliche Überreste handelt.

4.) Was geschieht mit meinem Angehörigen nachdem der Bestatter die Überführung durchgeführt hat?

Ihr Verstorbener wird auf kürzestem und direkten Weg in unser Institut verbracht. Hier wird die sogenannte hygienische Grundversorgung (waschen, ankleiden, etc.) durchgeführt. Direkt im Anschluss an diese erfolgt das Einbetten in den von Ihnen ausgewählten Sarg. Anhand der gewählten Bestattungsart entscheidet sich nun der weitere Weg. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf direktem Weg zum Friedhof (falls hier keine eigene Kühlung vorhanden ist, kann der Sarg auch in unserer Kühlung verbleiben) verbracht. Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg entweder direkt zum Krematorium überführt oder wenn vorher eine Aussegnungsfeier stattfinden soll, wird der Sarg zunächst auf den Friedhof überführt. Um Ihnen unnötige Überführungskosten zu ersparen, arbeiten wir vertrauensvoll mit dem Krematorium in Giebelstadt zusammen.

5.) Wie lange dauert eine Einäscherung?

Als Faustregel kann man hier einen Zeitraum zwischen 60 Minuten und 1,5 Stunden benennen.

6.) Darf ich bei der Einäscherung dabei sein?

Ja, in diesem Fall vereinbaren wir einen Termin, bei welchem wir uns dann im Krematorium treffen. Hier können Sie sich auch nochmals in aller Ruhe verabschieden und mit dabei sein, wenn der Sarg in die Brennkammer eingefahren wird. So ist Ihnen auch ein weiteres Stück Sicherheit gegeben.